Um unseren hohen Qualitätsanspruch gerecht zu werden, beschäftigen wir eine Pflegefachkraft als eine Qualitätsmanagementbeauftrage.
Gelebt wird unser QM u.a. durch regelmäßige Pflegevisiten, Teamsitzungen, Fallbesprechungen sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Pflegeprozesse sind geprägt durch die aktuellen Pflegestandards.
In den Teamsitzungen und Fallbesprechungen wird besprochen, ob der aktuelle Pflegeprozess den individuellen Kundenbedürfnissen und Pflegestandards entsprechend ist, oder ob die Prozesse abweichen und angepasst werden müssen.
In den Pflegevisiten, die durch unsere Leitungskräfte/ QMBs durchgeführt werden, wird die Vollständigkeit und Korrektheit der Prozesse überprüft.
Maßnahmen der Qualitätssicherung
Unsere Leistungserbringende Personen absolvieren ein 40 stündiges Seminar „Basisqualifizierung für ambulante Alltagsbegleiter/innen nach §45a SGB XI.
GUTbeACHTEN GmbH
Schloss Schellenberg
Renteilichtung 1, 45134 Essen
www.gutbeachten.de
Weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Abstimmungsgespräche (Siehe Anlage)
Um passgenaue, individuell abgestimmte Unterstützungen / Verrichtungen / Hilfen / Erledigungen an haushaltsnahen Dienstleistungen anzubieten, findet vorzugsweise ein in der Häuslichkeit geführtes Abstimmungsgespräch vor dem ersten Einsatz statt. Dabei können Aufgaben, zeitliche Umfänge und die Beteiligungsmöglichkeit abgestimmt und in einem Protokoll zusammengefasst werden.
Weiterhin werden kaufmännische Details (à Kosten, Entlastungsmöglichkeiten) genauso besprochen wie die Kontaktdaten (ggf. mit Sonderablauf für Notfallsituationen) ausgetauscht werden.
Ebenfalls wird zur Abstimmung des Einsatzerfolgs ein regelmäßiges Feedbackgespräch abgestimmt, das zwischen einem Führungsverantwortlichen der eingesetzten Kräfte und dem Pflegebedürftigen, hilfsweise dessen Vertretung (angehörige, sonstige nahestehende Personen), geführt wird.
Ein Abstimmungsgespräch vor Ort wird wiederholt, wenn eine Seite um ein solches Gespräch bittet.
Die Inhalte des Abstimmungsgesprächs (die „Rahmenbedingungen“) werden zwischen dem Führungsverantwortlichen der PflegeVital24 und dem ausführenden Mitarbeiter vor dem ersten Einsatz in einem Briefing möglichst vor Ort besprochen.
Patienten-und-Tätigkeits-Gespräch
Es findet weiterhin ein regelmäßiges, obligatorisches Patienten-und-Tätigkeits-Gespräch („PuT“) statt, das bedarfsweise zusätzlich vor oder nach einem Einsatz geführt werden kann, wenn es erforderlich ist. Dabei klären Vorgesetzter und Kraft die wesentlichen Belange der Arbeitstage, also welche Patienten werden besucht, wie sind die Anforderungen dort, was sind außergewöhnliche Inhalte, auf was ist in der Arbeitsorganisation zu achten, wo braucht die Kraft ggf. Unterstützung und so weiter.
Weiterhin erfolgt der Einsatz bei einer Familie vornehmlich durch dieselbe Hilfskraft, um persönliche Nähe aufzubauen und möglichst viel Kenntnis zu haben über „den besten Weg“ bei der Arbeitsausführung im individuellen Fall.
Einarbeitung mit Konzept
Die Einarbeitung erfolgt strukturiert und geführt, sie wird geleitet von einem Einarbeitungsordner mit allen wesentlichen theoretischen und praktischen Übungen und einen Einarbeitungsplan. Während der Einarbeitung der Kräfte findet regelmäßig ein Entwicklungsgespräch zwischen dem Führungsverantwortlichen und der Kraft statt, das einerseits das fachliche Vorankommen zum Inhalt hat und andererseits eine Chance bieten soll, in einem lockeren, harmonischen Dialog Potentiale zu erörtern bzw. auf besonders gute Leistungen lobend einzugehen.
Personalentwicklung und Feedbackkultur als Teil der erfolgreichen Personalführung
Die Zeit der Anstellung ist gekennzeichnet von Kennen und Beachten der guten Leistungen der Kräfte, vom Anspornen zu weiterhin guten oder sogar noch besseren Leistungen und zur Förderung von Können und Wissen. Das alles wird in der in unserem Betrieb üblichen förderlichen, objektiven und offenen Gesprächskultur beidseitig ausgetauscht. Zur Abrundung der „Leistung-heißt-Lohnen-Kultur“ findet einmal jährlich ein Mitarbeiterbeurteilungsgespräch statt, das aus den Teilen
- Mitarbeiterselbsteinschätzung
- Vorgesetzteneinschätzung
- Konklusiongespräch
besteht. Das Konklusiongespräch ist das „sich auseinandersetzen“ zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem hinsichtlich der fachlichen Fähigkeit, gezeigter Leistung im Jahresquerschnitt und vorhandenem Potential.
Es dient der Evaluierung der Leistungs- und Anspruchstände, der Potentialanalyse und der Vereinbarung über zukünftige Entwicklungen hinsichtlich: Lohn, Fortbildung, Verhaltensanpassung oder auch Leistungsanpassung.
Mit all diesen Maßnahmen der Qualitätssicherung soll sichergestellt werden, dass
- Fachliche und persönliche Eignung sichergestellt wird
- Das Erfüllen der Anforderungen der UstA-VO als eine Grundpflicht
- Von Anbeginn an Kenntnis herrscht über
- die (pflegebedürftige) Person(en) vor Ort, ihre individuellen Bedürfnisse oder Einschränkungen
- die Häuslichkeit, Umfang der Aufgabe(n) und Schwerpunkte
- den Auftrag, wer kommt wann und macht was
- die kaufmännischen Aspekte, was kostet der Einsatz und wie kann er (zumindest teilweise) gegenfinanziert werden
- Der Arbeitseinsatz
- im Ergebnis zielführend und fördernd ist
- ein stabiles Leistungsniveau hat
- an geänderte Rahmenbedingungen adaptierbar ist
-
- Die Arbeitskraft keinen unnötigen Arbeits- oder Erfolgsdruck spürt, weil
- Sie in den relevanten Dingen geschult ist und hinsichtlich der Aufgabe handlungssicher
- Effizienz zu spürbarer Zufriedenheit am Arbeitsplatz führt
- Eine Kraft auch als Neueinstellung schnell Verantwortung tragen kann und positive Kunden- und Vorgesetztenrückmeldungen erhält
- Eine adäquate innerbetriebliche und nötigenfalls auch außerbetriebliche Ansprechperson da ist, um fachliche oder auch mentale
- Problemstellungen zu erörtern